Reiserücktrittsversicherung

ERVDas Reisebüro Mathias Taub kann Ihnen auch Reiserücktrittskostenversicherungen für Dialysepatienten anbieten.
Wann leistet die Reiserücktrittversicherung?

Die Reiserücktrittversicherung leistet Entschädigung in Höhe der Stornokosten bei

  • bei Stornierung der Reise
  • verspätetem Reiseantritt.

Haben Sie zusätzlich eine Reiseabbruch-Versicherung abgeschlossen oder ist diese schon in der Reiserücktritt-Versicherung enthalten, dann leistet diese zusätzlich Entschädigung bei

  • einer ausserplanmäßigen Beendigung der Reise
  • nicht genutzten Reiseleistungen
  • verlängertem Aufenthalt
  • Elementarereignissen während der Reise

Als Gründe für einen Rücktritt werden i.d.R. von fast allen Versicherern anerkannt, wenn die versicherte Person oder eine Risikoperson* von folgenden Ereignissen betroffen ist:

  • Tod
  • schwere Unfallverletzung
  • unerwartete schwere Erkrankung(z.B. Transplantationen sind ausgeschlossen)
  • Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit
  • Schaden am Eigentum durch Naturgewalten oder vorsätzliche Straftat eines Dritten
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Wiederaufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses
  • je nach Versicherung noch bei Bruch von Prothesen, Unerwartet Einberufung in den Militärdienst

In diesen Fällen übernimmt die Versicherung die anfallenden Stornokosten.
Die betragen nach Buchung der Reise bereits 15 – 20 % der Reisekosten.
Je näher der Reisetermin rückt, um so höher werden die Stornokosten. Ab dem 30. Tag vor Reisebeginn steigen die Stornokosten kontinuierlich an bis auf 90 – 100% der Reisekosten.

weitere Informationen zur Reiserücktrittsversicherung kann Ihnen Herr Mathias Taub geben.

Kommentare sind geschlossen.