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Tunesien

Einreise für Deutsche (Kurzfassung)

Visumfrei für 4 Monate. Notwendig sind: gültiger Reisepass, Rück- oder Weiterreiseticket. Bei gebuchter Pauschalreise (Nachweis) genügt auch der gültige Personalausweis. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" muss bei Wiederausreise vorgelegt werden.

Einreise für Österreicher (Kurzfassung)

Visumfrei für 3 Monate. Notwendig sind: gültiger Reisepass, Rück- oder Weiterreiseticket, ausreichende Geldmittel. Bei gebuchter Pauschalreise (Nachweis) genügt zur Einreise auch der gültige Personalausweis. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" muss bei Wiederausreise vorgelegt werden.

Einreise für Schweizer (Kurzfassung)

Visumfrei für 3 Monate. Notwendig sind: gültiger Reisepass, Rück- oder Weiterreiseticket, ausreichende Geldmittel. Bei gebuchter Pauschalreise (Nachweis) genügt zur Einreise auch die gültige Identitätskarte. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" muss bei Wiederausreise vorgelegt werden.

Lage

Die Republik Tunesien (Nordafrika) grenzt im Norden und Osten an das Mittelmeer, im Südosten und Süden an Libyen, im Westen an Algerien. Fläche: 163.610 km². Verwaltungsstruktur: 24 Governorate.

Zeitverschiebung

Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit (kein Zeitunterschied).

Telefon

Die internationale Vorwahl von Tunesien ist 00216. Die Vorwahl von Tunesien nach Deutschland ist 0049. Auslandsgespräche können direkt im Selbstwählverkehr in großen Post- bzw. Telegrafenämtern (P.T.T.) sowie in den Häuschen mit der Aufschrift "Taxiphone international" geführt werden. "Taxiphone"-Stationen gibt es in größeren Orten und Touristenzentren, meist in der Nähe des Postamtes gelegen. Benötigt werden 1- oder 1/2 Dinar-Münzen. Kartentelefone gibt es in Tunesien nicht. In kleineren Orten muss in Postämtern eine Auslandsverbindung über die Telefonnummer 14 hergestellt werden. Hierbei muss jedoch mit Wartezeiten gerechnet werden. NOTRUFNUMMERN in Tunis (mit Vororten): Polizei 197, Unfallrettung 190, Feuerwehr 198.

Kleidung

Bereist man Tunesien im Sommer, ist leichte, atmungsaktive Sommerkleidung ausreichend. Es ist jedoch immer ratsam für die Abende, an denen es meist abkühlt, auch wärmere Sachen dabeizuhaben. Eine gute Sonnenbrille ist sehr wichtig. Im Winter ist Übergangskleidung angebracht. Wichtig sind auch ein Mantel und Regenschutz. Die Kleidung darf im Allgemeinen zwanglos sein, jedoch sollten Frauen im Hinblick auf den islamischen Glauben eines überwiegenden Teils der Bevölkerung zurückhaltend gekleidet sein, d.h. man sollte Kleidung, die bloße Knie und Schultern zeigt, vermeiden. Badekleidung sollte man nur am Strand und in den Touristenzentren tragen.

Kulinarisches

Die tunesische Küche ist scharf und äußerst reichhaltig. Das auch bei uns bekannte Couscous gibt es in vielen Variationen. Außerdem stehen Fisch- und Fleischgerichte sowie Gemüseeintöpfe und Aufläufe auf der Speisekarte. Man kann in lizensierten (mit Alkoholausschank) und in einfacheren unlizensierten Restaurants oder Garküchen, die keinen Alkohol ausschenken dürfen, speisen. In den Lokalen ohne Alkoholausschank liegt das Preisniveau erheblich unter dem der lizensierten Restaurants.

Reisegut

Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden. Dazu zählen auch: 2 Fotoapparate und 1 Schmalfilmkamera mit Filmen oder 1 Videokamera mit Leerkassetten, 1 Laptop oder 1 Reiseschreibmaschine, 1 Kofferradio, 1 Tonbandgerät, 1 tragbares Musikinstrument, Fernglas, Kinderwagen, Fahrrad, Sport- und Campingausrüstung. DEKLARATION: Es wird empfohlen, besonders wertvolle Gegenstände bei der Einreise zu deklarieren bzw. vom tunesischen Zoll in den Reisepass eintragen zu lassen, damit eine reibungslose Wiederausfuhr gesichert ist. Sprechfunkgeräte dürfen nicht eingeführt werden. Sie sind aus dem Wagen auszubauen; für Sonderfälle muss eine Genehmigung in Tunis eingeholt werden. Ferner können Reisende ab 17 Jahren noch zollfrei einführen: 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak, 1 Liter Spirituosen über 25 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen bis 25 Volumenprozent, 0,25 Liter Parfüm, bis zu 1 Liter Eau de Toilette. Geschenke im Wert von 10 tD. AUSREISE: Der tunesische Zoll kann bei der Ausreise für in Tunesien gekaufte Waren die Vorlage der Rechnung verlangen. Deshalb sollten Kaufquittungen unbedingt aufbewahrt werden. Die Ausfuhr von Antiquitäten ist nur mit Genehmigung des "Ministry of Culture" erlaubt.

Vorgeschriebene Impfungen

Keine bei Einreise direkt aus Europa.

Empfohlene Impfungen

Hepatitis A, zusätzlich für Individualreisende Typhus.

Währungseinheit

Währungseinheit: Tunesischer Dinar (tD)

1 Tunesischer Dinar = 1000 Millimes.

1 Euro = ca. 1,27 tD

1 US-$ = ca. 1,04 tD

Devisenbestimmungen/Umtausch

Einfuhr Fremdwährung: unbeschränkt

Einfuhr Landeswährung: nicht erlaubt

Deklaration: Ja - zwingend erforderlich bei der Einfuhr von Fremdwährung im Gegenwert von über 1.000 Dinar.

Ausfuhr Fremdwährung: bis zum Gegenwert von 1.000 Dinar bzw. in Höhe der deklarierten Einfuhr (Deklarationsformular und Umtauschbescheinigungen und alle Belege gut aufbewahren).

Ausfuhr Landeswährung: nicht erlaubt

Umtausch: Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in größeren Hotels.

Internationale Kreditkarten: Ja - werden teilweise von großen Hotels und verschiedenen Geschäften akzeptiert. Im Landesinneren ist nur Bargeld geeignet.

Geldautomat: Ja - Geldabbuchungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten und auch mit der EC-/Maestro-Karte möglich.

Reiseschecks: Ja - in US-Dollar empfohlen.

Rücktausch: gegen Vorlage der Umtauschbelege bis zu 30 Prozent der Gesamtumtauschsumme, jedoch maximal 100 Dinar pro Person.

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